Für Geflüchtete aus der Ukraine, die von unseren Kunden aufgenommen wurden, bieten wir Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Privat-Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung an.

Das Schicksal der vielen Menschen, die aus der Ukraine flüchten, macht uns sehr betroffen. Sie haben einen langen und harten Weg hinter sich und im Haushalt eines Ihrer Kunden Zuflucht gefunden.
Unser Versicherungsverbund leistet auch einen kleinen Beitrag der Gastfreundschaft und stellt den Geflüchteten Versicherungsschutz im Rahmen der Privat-Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung zur Verfügung.

Privat-Haftpflichtversicherung

  • In Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung sind die geflüchteten Personen mit ihren Kindern beitragsfrei mitversichert.
  • Sachschäden, die die Geflüchteten versehentlich am Eigentum unserer Kunden verursachen, sind ebenfalls beitragsfrei bis 10.000 EUR mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR mitversichert.
  • Schäden, die von Hunden der Geflüchteten verursacht werden, sind im Rahmen der Versicherungssumme des Vertrages für Personenschäden beitragsfrei mitversichert. Für Sachschäden ist die Entschädigung auf 10.000 EUR mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR begrenzt.

Hausratversicherung

In der Hausratversicherung besteht generell Versicherungsschutz für fremdes Eigentum, sofern es sich nicht um Eigentum von Untermietern handelt.

Da Sie die Geflüchteten vermutlich ohne Mietvertrag aufnehmen, besteht im Rahmen der Hausrat-Versicherung auch für den Hausrat der Geflüchteten Schutz. Wird der Geflüchtete als Untermieter aufgenommen oder wird ihm eine bestehende Ferienwohnung überlassen oder kommt es in der Zeit zu einem Totalschadenfall, gewähren wir zusätzlich für das Eigentum des Geflüchteten Versicherungsschutz in Höhe von 5.000 EUR(Wertsachenanteil gemäß bestehendem Vertrag).

Gültigkeit und Voraussetzung

Sobald Sie die aufgenommenen Personen aus der Ukraine bei unserem Versicherungsunternehmen mit Namen und Geburtsdaten gemeldet haben, beginnt der Versicherungsschutz für sie. Dieser endet mit Auszug aus der überlassenen Unterkunft, spätestens aber am 31.12.2022.

Nach der Meldung erhalten Sie eine Bestätigung über den bestehenden Versicherungsschutz für sich und Ihre Gäste. Diese können sie bei Bedarf bei den Behörden und anderen Einrichtungen vorlegen.

Für Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

ZUR ÜBERSICHTSSEITE