Nutzen Sie die Vorteile unserer betrieblichen Altersversorgung

Viele von Ihnen sparen bereits für die Rentenzeit und erhalten dabei keine staatlichen Zuschüsse.

Die betriebliche Altersversorgung, über die wir Sie hiermit informieren möchten, wird vom Staat mit hohen Zuschüssen gefördert.

Zweifache Förderung vom Staat – Entgeldumwandlung zugunsten betrieblicher Altersversorgung

  1. keine Sozialabgaben für Beiträge bis zu 4 %* der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG).
  2. Steuerfreiheit der Beiträge bis zu 8 %** der Beitragsbemessungsgrenze in der betrieblichen Altersversorgung, dadurch verringert sich die aktuelle Steuerlast.

Die Differenz zwischen Ihrem Nettobeitrag und Ihrem Anlagebetrag zur betrieblichen Altersversorgung (auch „Entgeldumwandlung“ genannt) ist der Förderbeitrag.

Vereinfacht gesprochen sind dies die staatlichen Zuschüsse, die sich aus Ihren gesparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ergeben.

Erst die Leistungen aus der Direktversicherung unterliegen der Steuerpflicht sowie ggf. der Sozialabgabenpflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR).

Betriebliche Altersversorgung im Wege der Gehaltsumwandlung

Beispieldaten: Arbeitnehmer, ledig, Alter 30 Jahre, Steuerklasse 1, keine Kinder, GKV-Zusatzbeitrag: 0.9 %, Bruttogehalt 3.000 EUR, keine Arbeitnehmer-Sparzulage wg. Überschreitung der Einkommens-Höchstgrenze; Stand 2020

  • Fazit: Der effektive Aufwand für eine Prämie von 230 EUR beträgt also nur 107,02 EUR. Die Förderquote auf den Eigenanteil beträgt damit 114,91 %.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Staatliche Förderung

  • Sicherung Ihres Lebensstandarts im Alter durch attraktive Zusatzversorgung

  • Garantierte Verzinsung der eingezahlten Beiträge + Überschüsse

  • Hohe Sicherheit

  • Flexible Beitragszahlung

  • „Hartz-IV-Schutz“: Kein Zugriff von Dritten in der Ansparphase. Keine Anrechnung bei Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe

  • Wahlmöglichkeit zwischen lebenslanger monatlicher Rente oder einmaliger Kapitalauszahlung bei Renteneintritt

* 276 EUR/mtl. (2020)
** 552 EUR/mtl. (2020)

Häufig gestellte Fragen

„Was passiert, wenn ich aus der Firma ausscheide?“
Der Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen privat weitergeführt werden.

„Kann ich den Beitrag später verändern?“
Die Beiträge für Ihre betriebliche Altersversorgung können jederzeit gesenkt bzw. im Rahmen der jeweiligen Bedingungen erhöht werden.

„Was passiert in der Elternzeit?“
Die Vorsorge kann privat weitergeführt oder ggf. beitragsfrei gestellt werden.

„Wann muss ich die Steuern bezahlen?“
Bei der Auszahlung Ihrer Leistung in der Rentenzeit „monatl. Rente oder Kapitalabfindung), jedoch in der Regel mit niedrigeren Steuersätzen.

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